Betriebsrat: Alle Betriebsratsmitglieder können Internet-Anschluss fordern

26-JUL-10

Ein Betriebsrat kann, sofern berechtigte betriebliche Belange nicht entgegenstehen, von dem Unternehmer die Eröffnung eines Internetzugangs und die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen auch für die einzelnen Betriebsratsmitglieder verlangen. Denn der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung im erforderlichen Umfang Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Die Beurteilung, ob ein Mittel der Informations- und Kommunikationstechnik der Erfüllung von Betriebsratsaufgaben dient, ist Sache des Betriebsrats. Er hat dabei einen Beurteilungsspielraum. Bei seiner Entscheidung muss er allerdings die etwa entgegenstehenden Belange des Arbeitgebers, darunter insbesondere die diesem entstehenden Kosten berücksichtigen. (Berechtigte Kosteninteressen des Arbeitgebers standen dem Verlangen des Betriebsrats hier nicht entgegen, da die Betriebsratsmitglieder alle an PC-Arbeitsplätzen beschäftigt sind, so dass es lediglich der Freischaltung des Internets und der Einrichtung einer E-Mail-Adresse bedurfte.) (BAG, 7 ABR 80/08)