Vollkaskoversicherung: «Rote Ampel» und Sonnenblendung bringt 50 Prozent Abschlag

25-FEB-10

Überquert eine Autofahrerin eine Kreuzung, nachdem die für sie maßgebende Ampel auf "rot" gesprungen war, und stößt sie dort mit einem anderen Fahrzeug zusammen, so kann ihre Vollkaskoversicherung den Aufwand für den Schaden an ihrem Pkw wegen grober Fahrlässigkeit um 50 Prozent kürzen. Ihr Argument, der tief stehenden Sonne wegen habe sie das Ampellicht nicht richtig deuten können, wurde vom Landgericht Münster verworfen: Gerade diese Konstellation hätte sie veranlassen müssen, sich besonders vorsichtig in die Kreuzung hinein zu tasten. Den Schaden von 17.000 Euro muss sie zur Hälfte tragen. (Nach dem bisherigen Recht, das bei grober Fahrlässigkeit einen Leistungsausschluss in voller Höhe ermöglicht hatte, wäre sie ganz leer ausgegangen.) (LG Münster, 15 O 141/09)